DSGVO für Gastronomen: Was Sie wissen müssen
Warum DSGVO auch Restaurants betrifft
Jede Reservierung enthält personenbezogene Daten: Name, Telefonnummer, manchmal E-Mail und Allergien. Als Gastronom sind Sie verantwortlich für den Schutz dieser Daten — die DSGVO gilt auch für das kleinste Bistro.
Welche Daten dürfen Sie erheben?
Sie dürfen die Daten erheben, die für die Reservierung notwendig sind: Name, Kontakt, Datum, Personenzahl. Darüber hinausgehende Daten (Geburtstag, Vorlieben) brauchen eine explizite Einwilligung.
Aufbewahrungsfristen
Reservierungsdaten sollten nicht ewig gespeichert werden. Eine Faustregel: 6 Monate für reguläre Daten, 10 Jahre für steuerrelevante Daten. Danach löschen.
WhatsApp und DSGVO: Geht das?
Ja — aber nur mit der richtigen Infrastruktur. Die WhatsApp Business API (nicht die normale App!) ist DSGVO-konform einsetzbar, wenn die Datenverarbeitung dokumentiert ist und auf europäischen Servern stattfindet. WhatsTable nutzt genau diese Infrastruktur.
Datenschutzerklärung und Informationspflicht
Informieren Sie Gäste über die Datenverarbeitung — am besten direkt bei der Reservierung mit einem Link zur Datenschutzerklärung. WhatsTable integriert das automatisch in den Reservierungsprozess.
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